Behinderte / Euthanasie
Kriminalpolizei, Justiz und Sozialbehörden folgten im Laufe der NS-Zeit immer stärker der Auffassung, es handele sich bei behinderten Menschen um „Minderwertige” und „Schädlinge am Volkskörper”, von denen die Gesellschaft „gesäubert” werden müsse.
Auf Grundlage eines Gesetzes sollten seit dem Juli 1933 Behinderte, psychisch Kranke, sozial Schwache und Süchtige zwangssterilisiert werden. Ein großer Teil der Mediziner arbeitete aktiv an der „Aufartung des deutschen Volkes” mit – auch in evangelischen Häusern. So traf das „Erbkrankengesetz” allein im Rheinland mehrere zehntausend Menschen.
Die letzte Konsequenz stellte der Mord an den psychisch Kranken und Behinderten dar. Die im Sommer 1939 begonnene Aktion zur „Vernichtung unwerten Lebens” führte auch hier im Rheinland dazu, dass Tausende von Kranken über die Zwischenanstalten Andernach und Galkhausen (Langenfeld) in Tötungsanstalten überführt wurden.
Der im August 1941 abgebrochenen, zentral gesteuerten Vernichtungsaktion folgten dezentral organisierte Transporte und Tötungen, an denen die regionale Medizinalverwaltung und die rheinischen Gauleiter hohen Anteil hatten. Ab 1942 wurden mehrere tausend Psychiatriepatienten aus rheinischen Anstalten „verlegt” und umgebracht, weil man ihre Betten für verletzte Soldaten benötigte.
Für unsere Region sind hundertfache Morde in der Einrichtung der Provinzial-Heil- und Pflegeanstalt Süchteln und deren Nebenstelle in Waldniel-Hostert nachgewiesen. Auch der Transport von dort in Tötungsanstalten wie Hadamar/Hessen sind dokumentiert. Namen sind meistens nicht bekannt oder unterliegen dem Datenschutz. Zwangssterilisationen fanden im Allgemeinen Krankenhaus in Viersen statt. Das für Viersen zuständige Erbgesundheitsgericht befand sich in Mönchengladbach. Unterlagen lagern im dortigen Stadtarchiv.