Justiz im „Dritten Reich“
Juristen waren neben Soldaten und Medizinern die bedeutendste Berufsgruppe, die das Rückgrat der NS-Diktatur bildeten. Der Machtapparat ist ohne tatkräftige Unterstützung von Juristen in Gesetzgebung, Verwaltung, Gerichten und Strafverfolgung nicht vorstellbar. Vom Reichsjustizministerium an bis zur Geheimen Staatspolizei arbeiteten linientreue Juristen für das „Dritte Reich“ und -abgesehen von Ausnahmen- auch später in der Bundesrepublik. Belastete Juristen fanden sich in höchsten Staatsfunktionen, bei obersten Bundesgerichten und an juristischen Fakultäten der Unis (Standard-Kommentare und Lehrbücher sind bis heute benannt nach Dreher, Palandt, Larenz…). Das Bundesjustizministerium räumt selbstkritisch ein, dass noch nicht einmal der Versuch unternommen wurde, Unbelastete, Überlebende oder Remigranten zum Ministerium zu holen. Man setzte überall lieber auf „erfahrene“ Rechtstechnokraten.
Es folgt ein Überblick der einzelnen Rechtsinstitutionen, beginnend mit der Gerichtsbarkeit.
Auswirkungen auf die Justiz im Viersener Raum