Justiz im „Dritten Reich“

Juristen waren neben Soldaten und Medizinern die bedeutendste Berufsgruppe, die das Rückgrat der NS-Diktatur bildeten. Der Machtapparat ist ohne tatkräftige Unterstützung von Juristen in Gesetzgebung, Verwaltung, Gerichten und Strafverfolgung nicht vorstellbar. Vom Reichsjustizministerium an bis zur Geheimen Staatspolizei arbeiteten linientreue Juristen für das „Dritte Reich“ und -abgesehen von Ausnahmen- auch später in der Bundesrepublik. Belastete Juristen fanden sich in höchsten Staatsfunktionen, bei obersten Bundesgerichten und an juristischen Fakultäten der Unis (Standard-Kommentare und Lehrbücher sind bis heute benannt nach Dreher, Palandt, Larenz…). Das Bundesjustizministerium räumt selbstkritisch ein, dass noch nicht einmal der Versuch unternommen wurde, Unbelastete, Überlebende oder Remigranten zum Ministerium zu holen. Man setzte überall lieber auf „erfahrene“ Rechtstechnokraten.

Es folgt ein Überblick der einzelnen Rechtsinstitutionen, beginnend mit der Gerichtsbarkeit.

Amtsgerichte (AG)
Landgerichte (LG)
Oberlandesgerichte (OLG)
Reichsgerichte (RG)
Volksgerichtshof (VGH)
Sondergerichte

 

 

Militärgerichte
Verwaltungsgerichte
Geheime Staatspolizei (Gestapo)
Zuchthaus / Gefängnis

Auswirkungen auf die Justiz im Viersener Raum

Oberlandesgericht Düsseldorf
Oberlandesgericht Hamm
Bezirks­verwaltungs­gericht
Land­gericht Mönchen­gladbach
Amtsgericht Viersen
Amtsgericht Dülken
Gestapo Leitstellen
Schutz­polizei und Kripo
Männerstrafgefängnis / Frauenzuchthaus Anrath