Ober­landes­gericht Hamm

Das OLG Hamm fungierte als Sondergericht. Es war das zweitgrößte OLG im Reich (heute ist es das größte).

OLG-Präsident Rudolf Schneider unterstützte die Nazis von Anfang an vorbehaltlos. Das OLG wurde zu einer Stütze der nationalsozialistischen Diktatur. Bis 1945 verurteilten dessen politische Strafsenate mehr als 15.000 Regimegegner wegen „Vorbereitung zum Hochverrat“ oder –nach Kriegsbeginn-  auch wegen „Wehrkraftzersetzung“ zu langjährigen Zuchthausstrafen. Ähnlich hart bestraften die dem OLG unterstehenden Sondergerichte in Bielefeld, Dortmund, Essen und Hagen weitere 12.000 Angeklagte nach dem „Heimtückegesetz“, der „Verordnung gegen Volksschädlinge“ etc. Das OLG und die Sondergerichte verhängten mindestens 350 Todesurteile. Kein anderes Gericht -auch nicht der Volksgerichtshof- urteilte zwischen 1934 und 1945 mehr Menschen in politischen Verfahren ab als das OLG Hamm. Rechtsmittel gab es nicht. Auch hiesige Mitbürger wurden dort verurteilt.

1943 wurde Hans Semler OLG-Präsident, ein überzeugter Nazi und „Alter Kämpfer“. Auf eigenen Wunsch kam er 1944 zur Wehrmacht. Der Dienstbetrieb am OLG kam Anfang 1945 völlig zum Erliegen. Ende Mai/Anfang Juni verfügten die Besatzungsmächte die Wiedereröffnung. Der zum OLG-Präsidenten bestimmte Dr. Ernst Hermsen, von Insassen der KZ und Zuchthäuser „Henker des Ruhrgebiets“ genannt, musste 1946 sein Amt aufgeben.