Oberlandesgerichte (OLG)

Bei den Oberlandesgerichten (OLG) existierten Zivil- und Strafsenate. Die OLG waren zuständig für die Berufung gegen Endurteile der LG in bürgerrechtlichen Rechtsstreitigkeiten; die Revision gegen Urteile der Strafkammern in der Berufungsinstanz; die Beschwerde gegen Entscheidungen der LG in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten; die Beschwerde gegen strafrichterliche Entscheidungen erster Instanz, soweit nicht die Zuständigkeit der Strafkammer begründet war, und gegen Entscheidungen der Strafkammern in der Beschwerdeinstanz und Berufungsinstanz.

Auch bei den OLG waren Staatsanwälte angebunden. Die Staatsanwaltschaft ist durchgängig weisungsgebunden.