Volksgerichtshof (VGH)

Am 24.4.1934 ging die Zuständigkeit für Hoch- und Landesverrat auf den Volksgerichtshof (VGH) in Berlin als Sondergericht über. Nazirichter machten unter Missachtung aller rechtsstaatlichen Grundsätze „kurzen Prozess“. Es gab keine Rechtsmittel gegen Urteile und keine freie Anwaltswahl. Berüchtigt ist die Sitzungsleitung durch den Gerichtspräsidenten Freisler.

Bis 1945 wurden etwa 18.000 Menschen verurteilt, hierbei ca. 5.200 Todesurteile vollstreckt. Für eine Verurteilung genügten abwertende Bemerkungen über Hitler oder Zweifel am „Endsieg“. Von den ca. 570 Richtern und Staatsanwälten wurde nach dem Krieg keiner strafrechtlich (etwa wegen Rechtsbeugung) belangt. Auch hier verblieben viele in ihrem Amt. Erst 1998 wurden die Urteile des VGH und anderer Sondergerichte durch das „Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege“ aufgehoben.