Zuchthaus / Gefängnis
Das Zuchthaus war ab dem 18. Jahrhundert ein Gefängnis mit strafverschärfenden Haftbedingungen für Häftlinge, die wegen nicht mit der Todesstrafe bedrohter Verbrechen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt waren. Wesentlicher Bestandteil der Zuchthausstrafe war der Zwang zu harter körperlicher Arbeit, oft bis zur Erschöpfung, zum Beispiel in Steinbrüchen oder beim Torfstechen. Während der Zeit des Nationalsozialismus wurden Zuchthäuser durch Straflager erweitert, um die Haftkapazitäten zu erhöhen. Auch dienten die Zuchthaus-Straflager der Schärfung von Strafen durch einen entbehrungsreichen Vollzug bis hin zur „Vernichtung durch Arbeit“. Ab 1936 war das Strafvollzugssystem eng in den Vierjahresplan einbezogen und diente mehr und mehr rüstungspolitischen Zielen. Hier spielten Zuchthausgefangene eine wichtige Rolle, da deren Straflänge überwiegend höher war als bei Inhaftierten in Gefängnissen. Sie konnten so längerfristig eingeplant werden. Ab 1940 wurden in Zuchthäusern zunehmend Rüstungsbetriebe errichtet. Gleichzeitig füllten sich die Straflager mit verurteilten Wehrmachtssoldaten, da das Militär keinen eigenen Zuchthausvollzug ausführte. „Zuchthäusler“ waren als unwürdig vom Wehrdienst ausgeschlossen (ab 1942 rückte man bei der Aufstellung der Bewährungseinheiten 999 teilweise davon ab). Zu einer Zuchthausstrafe verurteilte Soldaten sollten unter besonders grausamen Bedingungen Zwangsarbeit in den Zuchthaus-Straflagern der Justizverwaltung (vgl.: Emslandlager) leisten. Im September 1944 stellte die Wehrmacht schließlich Zuchthaus-Kompanien als eigene Vollzugsform auf, um Häftlinge im Zuge der totalen Mobilisierung zu Schanzarbeiten an gefährlichen Abschnitten der Front heranzuziehen.
Auch nach dem Krieg wurden schwere Verbrechen mit der Unterbringung in Zuchthäusern bestraft. Zuchthäuser wurden 1968 in der DDR und 1969 in der Bundesrepublik abgeschafft.