Karl Gräf senior

Geboren in Born (Untertaunus), Standesamt Bleidenstadt, in der Behausung des Gastwirts Karl Krieger. Eltern: Laut Wandergewerbeschein der schreibunkundige Spengler Peter Heinrich Kreuz aus Mudershausen/Kreis Unterlahn und die Händlerin Charlotte Gräf, unverheiratet, aus Hölzenhausen/Kreis Oberwesterwald. Wechselnde Wohnsitze von Johann Wilhelm Adolf August Karl. Wohnsitze u.a. auch in Köln-Sülz und Heinsberg. Auch Alte Bruchstr. 20 und Gerberstr.118 angegeben. Lebte auch im Wohnwagen abgestellt bei Gastwirtschaft Lücke, Krefelderstr. 282. – Karl Gräf hatte mit seiner Frau Barbara, geborene Heuberger (*8.3.1891,+7.5.1949), 7 Kinder.

Sie verlieren insgesamt 18 Kinder, Enkel und Geschwister infolge Ermordung durch die Nazis. Am 25.5.1940 wurden 3 verheiratete Töchter, die in Mönchengladbach, Südstr. 22 lebten, mit ihren Kindern nach Polen verschleppt (Johanna Arnold -Mettbach?- *15.1.1908 in Amsterdam, Luise Weiss *9.7.1909 in Liek/Ostpreußen, Martha Weingärtner *9.3.1911 in Liek/Ostpreußen). 1942 flohen sie möglicherweise aus dem Lager/Getto Schedlez und wurden auf der Flucht erschossen. – Karl Gräf war preussischer Staatsangehöriger. Sein Ausweis wurde am 28.7.1944 eingezogen. Im Behelfs-Musterungsausweis vom 18.5.1944 wird er als staatenlos bezeichnet. Bei Kriegsausbruch durfte die Familie -wie alle “Zigeuner”- die Stadt nicht mehr verlassen. Schon 1936 wurde er von der Gestapo erfasst. Entzug des Wandergewerbescheins. Spätere Vorladungen zur Gestapo in Düsseldorf. Zwangsarbeit mit 2 Kindern bei der Fa. Georg Goering und Sohn, Vulkanisieranstalt, Viersen, Dülkenerstraße und Fa. C.L.Rohm in Viersen vom 15.8.1942 bis 28.2.1945. Als seine 3 Töchter verhaftet und verschleppt werden, flieht er mit der Restfamilie und versteckt sich fortan in Wäldern.- Am 14.6.1948 wird Karl zunächst als rassisch Verfolgter anerkannt.Seit 1948 ist er arbeitsunfähig (80% Minderung der Erwerbsfähigkeit, 70% als “Beschädigungsfolge”). Am 7.5.1949 stirbt seine Frau.

Er bittet am 19.11.1949 um die Zuteilung einer Wohnung.Er hat kein Einkommen, wird von den überlebenden Kindern unterhalten. Der Beigeordnete (spätere Stadtdirektor)Alex bezweifelt, dass Karl sesshaft werden will, da er sein ganzes Leben im Wohnwagen verbracht habe. Der untersuchende Arzt Dr. Fritz empfiehlt dringend eine Wohnung. Am 13.1.1950 beschließt der Sonderhilfsausschuss, die Anerkennung als rassisch Verfolgter zurück zu nehmen, da nicht bewiesen sei, dass Karl überhaupt “Zigeuner” sei. Am 8.2.1950 erhält er eine Wohnung im Weiherbusch 21e.

Die Bezirksberufungskammer für die Verfolgten des Naziregimes beschließt am 10.1.1951, dass die Anerkennung aufrecht erhalten bleibt. Die Beschädigtenrente beträgt im Januar 1951 155.-DM. Mit Bescheid vom 22.8.1951 lehnt die Ausführungsbehörde für Unfallversicherung NRW eine Unfallrente ab, da die Gesundheitsbeschwerden altersgemäß seien. Karl prozessiert bis 1957. Weitere Unterlagen fehlen. Vermutlich war sein langwieriger Prozess um Anerkennung als Verfolgter erfolgreich. Er erhält aber keinerlei Entschädigung: Der RP lehnt mit Bescheiden vom 27.8.1956 und 12.9.1957 alle Ansprüche ab (1. Schaden an Freiheit, 2, Schaden an Eigentum, 3. Erwerbsschaden, 4. Gesundheitsschaden).